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ENERGIEAUSWEIS

ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis ist ein Dokument und darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden!

Seit 1. Jänner 2009 muss beim behördlichen Bauverfahren für einen Neubau, aber auch bei umfassenden Sanierungen & Um- und Zubauten, von der Bauherrschaft bzw. den HauseigentümerInnen ein Energieausweis vorgelegt werden.

Dieser enthält eine genaue Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes und informiert damit über den Energie-Normverbrauch und die Gesamtenergieeffizienz.

Grundlage für die Berechnung sind u.a. energietechnische Parameter von Gebäudehülle, Heizungsart, Lüftung, Warmwasserbereitung und verwendeten Energieträgern, Bruttogeschossfläche und Klimadaten.

 

Die Regelung gilt bei folgenden Vorhaben:

  • Bei umfassenden Sanierungen
  • Bei Um- und Zubauten
  • Bei Vermietungen
  • Bei der Verpachtung
  • Beim Verkauf von Gebäuden
Energieausweis Bild