Alter Microsoft Browser erkannt

Die Website kann in deinem Browser nicht richtig angezeigt werden. Verwende dafür bitte einen anderen Browser.
>
Ich möchte die Website trotzdem ansehen.
BAUKOORDINATIONSGESETZ

BAUKOORDINATIONSGESETZ

Sicherheits- und Gesundheitsschutz = Bauherrenpflicht

Das Baukoordinationsgesetz ist ein für die Bauleute verpflichtendes Gesetz, welches besagt, dass ein/e BaustellenkoordinatorIn für die Planungs-, für die Vorbereitungs- und für die Ausführungsphase bestellt werden muss.

 

Wir übernehmen folgende Verantwortungen im Sinne des BauKG:

  • Projektleitung
  • Planungskoordination
    • Erstellung der erforderlichen Unterlagen
      > SiGe-Plan, Unterlagen für spätere Arbeiten, Abstimmungen
         mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat, uvm.
  •  Baustellenkoordination
    • Fortschreiben der Unterlagen und Schlussdokumentation 
Baukoordinationsgesetz Bild