Sicherheits- und Gesundheitsschutz = Bauherrenpflicht
Das Baukoordinationsgesetz ist ein für die Bauleute verpflichtendes Gesetz, welches besagt, dass ein/e BaustellenkoordinatorIn für die Planungs-, für die Vorbereitungs- und für die Ausführungsphase bestellt werden muss.
Wir übernehmen folgende Verantwortungen im Sinne des BauKG:
- Projektleitung
- Planungskoordination
- Erstellung der erforderlichen Unterlagen
> SiGe-Plan, Unterlagen für spätere Arbeiten, Abstimmungen
mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat, uvm.
- Erstellung der erforderlichen Unterlagen
- Baustellenkoordination
- Fortschreiben der Unterlagen und Schlussdokumentation
