Der Energieausweis ist ein Dokument und darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden!
Seit 1. Jänner 2009 muss beim behördlichen Bauverfahren für einen Neubau, aber auch bei umfassenden Sanierungen & Um- und Zubauten, von der Bauherrschaft bzw. den HauseigentümerInnen ein Energieausweis vorgelegt werden.
Dieser enthält eine genaue Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes und informiert damit über den Energie-Normverbrauch und die Gesamtenergieeffizienz.
Grundlage für die Berechnung sind u.a. energietechnische Parameter von Gebäudehülle, Heizungsart, Lüftung, Warmwasserbereitung und verwendeten Energieträgern, Bruttogeschossfläche und Klimadaten.
Die Regelung gilt bei folgenden Vorhaben:
- Bei umfassenden Sanierungen
- Bei Um- und Zubauten
- Bei Vermietungen
- Bei der Verpachtung
- Beim Verkauf von Gebäuden
